Sachsen-Anhalt - „Wir haben die erste Wende vollbracht – wir werden die zweite Wende vollbringen“, kündigte der Ostdeutsche und AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla am Abend des AfD-Siegs bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt im Polit-Talk von Caren Miosga (ARD) an. „Und es wird diese Welle auch nach Berlin gehen.“ In den Ohren von Demokraten mag das wie eine Drohung klingen. Denn auf Social-Media-Seiten der AfD herrscht Pogrom-Stimmung.
Sekunden später forderte Chrupalla Gesprächsbereitschaft von der CDU: „Wir müssen doch anfangen, ins Gespräch zu kommen. Wie wollen wir denn die Spaltung in diesem Land überwinden, wenn wir nicht miteinander reden.“
Aus Sicht von CDU, SPD und Grünen muss das wie ein vergiftetes Angebot klingen. Denn die AfD fordert vielfach, Politikerinnen und Politiker bisheriger Regierungen ins Gefängnis zu stecken. Entscheidend ist: Die AfD erhebt diese Forderung, ohne angebliche Straftatbestände zu benennen, wie sie im Strafgesetzbuch stehen. Es geht der selbsternannten Rechts-Staatspartei darum, politische Gegner für ihre Politik zu bestrafen, die in der bundesrepublikanischen Demokratie auf Mehrheitsentscheidungen von Parlamenten beruht.
Gutachten: Gefängnis-Drohungen der AfD sind verfassungswidrig
Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), eine Nichtregierungsorganisation aus Berlin, hat in einem Rechtsgutachten die Verfassungswidrigkeit der AfD festgestellt. Das begründen die juristischen Gutachterinnen und Gutachter unter anderem mit AfD-Verstößen gegen das Demokratieprinzip: „Mehr als 220 ernstzunehmende, ihr zurechenbare Belege zeigen, dass die AfD Politiker*innen anderer Parteien für politische Entscheidungen strafrechtlich verfolgen will; außerdem schüchtern ihre Anhänger*innen schon gegenwärtig verschiedene Personengruppen systematisch ein, um sie aus dem Prozess der politischen Willensbildung zu verdrängen. Diese Formen der Unterdrückung politischer Gegner*innen machen eine offene Willensbildung unmöglich und verletzen deshalb das Demokratieprinzip.“
In diesem „AfD-Gutachten“ wird erläutert: „Das Ziel, politische Gegner*innen aus dem Prozess politischer Willensbildung auszuschließen, ist bereits in – für sich genommen nicht demokratiefeindlichen – Einstellungen der Funktionär*innen der AfD gegenüber ihren politischen Geg ner*innen angelegt: Diese werden nicht als legitime Konkurrent*innen im demokratischen Wettbewerb, sondern als ‚Feinde des Volkes‘ dargestellt, die gegen das Interesse der Bürger*innen handeln. Die Zielsetzung konkretisiert sich in der seitens der Partei angestrebten Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidungen. Für dieses Ziel gibt es breite Unterstützung in der Partei, ausgedrückt in mehr als 220 Belegen, die sich durch alle relevanten Machtzentren der AfD ziehen.“
Auch der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt beteiligt sich an – laut Gutachen verfassungswidrigen – Strafandrohungen gegen politische Gegner, wie der folgte Screenshot zeigt.
Anhänger der Partei haben die Forderung verinnerlicht, demokratische Politikerinnen und Politiker wegen missliebiger Entscheidungen auf parlamentarischer Grundlage einzusperren. Auf Social-Media-Seiten im Verantwortungsbereich des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalts finden sich aber nicht nur zahlreiche Forderungen nach Gefängnisstrafen. Vielmehr werden auch Einweisungen ins Arbeitslager beziehungsweise ins Gulag gefordert.
Damit aber noch nicht genug: In Kommentaren unter AfD-Beiträgen wird die Folter und die Ermordung von Politikerinnen und Politikern anderer Parteien gefordert. Dieser mörderische Hass richtet sich unter anderem gegen Bundeskanzler Friedrich Merz und Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Landesinnenminister Joachim Herrmann (beide CSU), Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD), gegen die ehemalige Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und die frühere Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (beide Bündnis 90/Die Grünen) sowie gegen Thüringens Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow und die Bundestagsfraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek (beide LINKE). Und gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD).
Es folgt eine Auswahl von 100 Screenshots mit Todesdrohungen und Todeswünschen gegen Politiker, die Protestwahl.INFO auf Stichproben-Basis aus den Daten der AfD-Präsenzen gewonnen hat. Darunter sind auch Bestrafungs- und Folterfantasien, die tödlich enden würden – beispielsweise lebenslang Knast mit nur einer zwei Millimeter dicken Scheibe Brot und 20 Milliliter Wasser an jedem dritten Tag.
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Dass AfD-Sympathisanten auf Social-Media-Seiten der AfD in Sachsen-Anhalt Mordaufrufe und Tötungsfantasien gegen Politiker anderer Parteien veröffentlichen, ist das eine – dass die verantwortlichen AfD-Politiker diese Mordaufrufe nicht löschen, das andere. Und es handelt sich, wie dokumentiert, keineswegs um Einzelfälle.
AfD-Politiker werden nicht müde, sich als Demokraten zu bezeichnen. Aber würden Demokraten massenhaft Mordaufrufe in ihrem Verantwortungsbereich dulden?